Compliance bei der Glasrecycling Neuburg GmbH & Co. KG

Als mittelständisches Unternehmen in der Kreislaufwirtschaft fühlen wir uns einem verantwortungsvollen, gesetzestreuen und nachhaltigen Handeln in besonderem Maße verpflichtet. Integrität, Transparenz und Fairness sind feste Bestandteile unserer Unternehmenskultur und prägen unser tägliches Arbeiten innerhalb des Unternehmens wie auch im Umgang mit unseren Kunden, Partnern und Mitarbeitenden.

Unsere Verhaltensgrundsätze haben wir in unserem Code of Ethics ausführlicher formuliert.

Um diesen Anspruch dauerhaft sicherzustellen, haben wir ein Compliance-Management-System etabliert. Es unterstützt uns dabei, unser Handeln an klaren, verbindlichen Regeln auszurichten und gesetzliche sowie interne Vorgaben jederzeit einzuhalten.

Was verstehen wir unter Compliance?

Compliance bedeutet für uns die konsequente Einhaltung von geltendem Recht, behördlichen Vorgaben und internen Richtlinien. Ein Compliance-Verstoß liegt vor, wenn Mitarbeitende in Ausübung ihrer Tätigkeit gegen solche Vorgaben verstoßen – etwa durch Korruptionshandlungen, wettbewerbs- oder kartellrechtlich unzulässiges Verhalten, Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen oder Unregelmäßigkeiten im Finanz-, Rechnungs- oder Steuerwesen.

Da regelkonformes Verhalten für ein erfolgreiches und nachhaltig geführtes Unternehmen unverzichtbar ist, legen wir großen Wert darauf, mögliche Risiken oder Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen. Hierbei sind wir nicht nur auf unsere Mitarbeitenden angewiesen, sondern auch auf Hinweise unserer Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner.

Ihre Ansprechpartner – Bereich Recht & Compliance

Der Bereich Recht & Compliance steht als zentrale Anlaufstelle für alle Themen rund um Compliance zur Verfügung. Wenn Sie Hinweise auf mögliche Verstöße geben möchten oder Fragen zum Thema Compliance haben, erreichen Sie uns vertraulich unter:

Compliance-Beauftragter der Glasrecycling Neuburg GmbH & Co. KG:

BÜCHL Verwaltungs GmbH
Bereich Recht & Compliance
Robert-Bosch-Straße 1–5
85053 Ingolstadt
E-Mail: compliance@buechl.de

Alle Hinweise werden sorgfältig, vertraulich und mit der gebotenen Sensibilität geprüft. Auf Wunsch können Meldungen auch anonym erfolgen.

Online-Meldestelle

Für eine einfache und diskrete Übermittlung von Hinweisen steht Ihnen zusätzlich unsere Online-Meldestelle zur Verfügung. Diese erreichen Sie ebenfalls unter der folgenden E-Mail-Adresse:

compliance@buechl.de

Eingehende Meldungen werden ausschließlich vom Bereich Recht & Compliance bearbeitet. Der Schutz hinweisgebender Personen sowie der betroffenen Mitarbeitenden hat für uns höchste Priorität.

Hinweis auf externe behördliche Meldestellen

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber haben nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) neben der internen Meldung bei der BÜCHL Gruppe auch die Möglichkeit, sich direkt an die zuständigen externen Meldestellen des Bundes zu wenden. Diese externen Stellen nehmen Hinweise zu Rechtsverstößen unabhängig entgegen und prüfen diese eigenständig.

Zuständige externe Meldestellen sind insbesondere:

Bundesamt für Justiz (BfJ)
Zentrale externe Meldestelle des Bundes
www.bundesjustizamt.de/hinweisgeberstelle

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Zuständig für Verstöße in ihrem Aufsichtsbereich
www.bafin.de/hinweisgeberstelle

Bundeskartellamt
Für kartellrechtliche Hinweise
www.bundeskartellamt.de/whistleblower

Meldungen können dort – wie bei internen Meldestellen – schriftlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt.

Weiterführende Informationen finden Sie hier1.

Hinweise und Konsequenzen

Wir danken Ihnen für jede Mitteilung, die uns hilft, unser Unternehmen verantwortungsbewusst und regelkonform weiterzuentwickeln. Nachgewiesenes Fehlverhalten wird konsequent und angemessen geahndet. Bitte beachten Sie, dass Meldungen ohne Compliance-Bezug nicht bearbeitet werden können.

1 Quelle: EQS Group AG (https://www.eqs.com/de/externe-meldestellen)

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